Heizkosten sparen: 4 Tipps für die Heizsaison und warum dein Tarif die andere Hälfte ist

· 3 Minuten Lesezeit · von Erick Schleicher, Schleichers Energieberatung

Kurz gesagt

Senke die Raumtemperatur: Jedes Grad weniger spart nach einer verbreiteten Faustregel rund 6 Prozent Heizenergie. Lüfte im Winter fünf bis zehn Minuten mit weit geöffnetem Fenster statt das Fenster zu kippen, halte Heizkörper frei und senke nachts auf etwa 18 °C ab. Das Umweltbundesamt empfiehlt im Wohnbereich höchstens 20 °C, in der Küche 18 °C und im Schlafzimmer 17 °C.

1. Welche Raumtemperatur ist die richtige?

Das Umweltbundesamt empfiehlt im Wohnbereich möglichst nicht mehr als 20 °C, in der Küche 18 °C und im Schlafzimmer 17 °C. Jedes Grad weniger spart nach einer verbreiteten Faustregel rund 6 Prozent Heizenergie.

Lass bewohnte Räume aber nicht auskühlen. Selbst wenn du ein paar Tage weg bist, empfiehlt das Umweltbundesamt etwa 15 °C.

2. Wie lüfte ich im Winter richtig?

Stoßlüften statt kippen: Öffne die Fenster mehrmals am Tag weit. Im Winter reichen fünf bis zehn Minuten. Dreh das Thermostat dabei zu. Dauerhaft gekippte Fenster kühlen die Wand am Fenster aus, laut Umweltbundesamt droht dort Schimmel durch Kondenswasser.

3. Warum sollten Heizkörper frei bleiben?

Möbel und Vorhänge gehören nicht vor Heizkörper und Thermostatventile, sonst verteilt sich die warme Luft nicht im Raum. Lass Vorhänge über dem Heizkörper enden. Gluckert oder plätschert es, wird der Heizkörper entlüftet.

4. Lohnt sich die Nachtabsenkung?

Ja. Senke die Temperatur nachts oder wenn du einige Stunden weg bist auf etwa 18 °C, ganz ausschalten solltest du die Heizung lieber nicht. Schließ nachts die Rollläden: Laut Umweltbundesamt verringern sie die Wärmeverluste durch das Fenster um etwa 20 Prozent.

Und die andere Hälfte: dein Tarif

Sparsam heizen senkt den Verbrauch. Was jede Kilowattstunde kostet, entscheidet aber dein Vertrag. Ich schau mir deine Verträge für Gas, Strom und Wärme an und sag dir ehrlich, ob sich etwas ändern lässt.

Quellen

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 5. November 2026.

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