· 3 Minuten Lesezeit · Schleichers Energieberatung
Kurz gesagt
In der Grundversorgung ist, wer nie selbst einen Strom- oder Gastarif abgeschlossen hat, zum Beispiel nach einem Umzug. Grundversorger ist der Anbieter mit den meisten Haushaltskunden im Netzgebiet. Ein Grundversorgungsvertrag lässt sich jederzeit mit zwei Wochen Frist kündigen.
Was ist die Grundversorgung?
Nach § 36 EnWG muss der Grundversorger jeden Haushaltskunden in seinem Netzgebiet zu öffentlich bekannt gegebenen Allgemeinen Preisen beliefern. Grundversorger ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das in einem Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert. Welches das ist, stellt der Netzbetreiber alle drei Jahre fest.
Woran erkenne ich, dass ich in der Grundversorgung bin?
Auf Vertrag oder Rechnung stehen Begriffe wie „Grundversorgung“, „Grundversorgungstarif“ oder „Allgemeine Preise“. Hast du nach einem Einzug nie einen Tarif ausgewählt, bist du sehr wahrscheinlich dort gelandet.
Warum lohnt sich ein Blick auf den Tarif?
Die Grundversorgung sichert dich ab, ist aber häufig nicht der günstigste Tarif. Oft bieten der Grundversorger selbst oder andere Anbieter Verträge mit anderen Konditionen an. Ob sich ein Wechsel für dich lohnt, hängt von deinem Verbrauch und den aktuellen Angeboten ab, das lässt sich mit der Jahresabrechnung schnell prüfen.
Wie schnell komme ich aus der Grundversorgung heraus?
Nach § 20 StromGVV kannst du einen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine E-Mail genügt, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen.
Quellen
Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Stand: 5. November 2026.
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